Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen im Zusammenhang mit der neuen Subjektfinanzierung in der Höheren Berufsbildung seit August 2017 sowie zu den von der Akademie angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Zahlungsmodalitäten.
Was bedeutet Subjektfinanzierung?
Bei der Subjektfinanzierung erhält nicht die Bildungsinstitution die vom Bund bezahlten Subventionen sondern die Studierenden können diese nach Prüfungsantritt dem Bund in Rechnung stellen. Der Vorteil liegt im Vergleich zum alten Subventionssystem in den höheren Bundesbeiträgen.
Was kostet mich der Lehrgang?
a. HR Fachleute mit bestandener Zulassungsprüfung (Zertifikat Personalassistent/in)
Die Lehrgangskosten betragen netto pro Semester CHF 2’375.- oder 5 Teilzahlungen à CHF 475.- (inklusive Lehrmittel). Der Bundesbeitrag von CHF 7’125.-, der nach Prüfungsantritt und unabhängig vom Prüfungserfolg ausbezahlt wird, ist bereits in Abzug gebracht. Die eidgenössischen Prüfungsgebühren betragen CHF 1’200.- (Stand 2021). Sie sind der Prüfungsträgerschaft direkt zu bezahlen.
b. HR Fachleute mit integrierter Zulassungsprüfung (Variante kompakt)
Die Lehrgangskosten betragen netto pro Semester CHF 2’450.- oder 5 Teilzahlungen à CHF 490.- (inklusive Lehrmittel und Prüfungsvorbereitung). Der Bundesbeitrag von CHF 7’350.-, der nach Prüfungsantritt und unabhängig vom Prüfungserfolg ausbezahlt wird, ist bereits in Abzug gebracht. Die eidgenössischen Prüfungsgebühren betragen CHF 1’200.- (Stand 2021). Sie sind der Prüfungsträgerschaft direkt zu bezahlen.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen?
Es stehen Ihnen zwei Finanzierungsvarianten mit verschiedenen Zahlungsmodalitäten zur Auswahl:
Variante 1 (Vollzahlung):
Sie bezahlen CHF 4’450.- pro Semester oder 5 Teilzahlungen à CHF 890.-. Die Lehrmittel für den gesamten Lehrgang betragen CHF 900.- und werden 30 Tage nach Lehrgangsstart verrechnet. Der Bund bezahlt Ihnen nach Prüfungsantritt CHF 7’125.- zurück.
Variante 2 (Teilzahlung): Sie bezahlen einen reduzierten Semesterbeitrag von CHF 2’800.- oder 5 Teilzahlungen à CHF 560.-. Die Lehrmittel für den gesamten Lehrgang betragen CHF 900.- und werden 30 Tage nach Lehrgangsstart verrechnet. Der Bund bezahlt Ihnen nach Prüfungsantritt CHF 7’125.-. 60 Tage vor Prüfungsantritt erhalten Sie eine Rechnung von CHF 4’950.- (Schlusszahlung), was der Höhe des noch offenen Semestergelds entspricht.
Es stehen Ihnen zwei Finanzierungsvarianten mit verschiedenen Zahlungsmodalitäten zur Auswahl:
Variante 1 (Vollzahlung):
Sie bezahlen CHF 4’600.- pro Semester oder 5 Teilzahlungen à CHF 920.-. Die Lehrmittel für den gesamten Lehrgang betragen CHF 900.- und werden 30 Tage nach Lehrgangsstart verrechnet. Der Bund bezahlt Ihnen nach Prüfungsantritt CHF 7’350.- zurück.
Variante 2 (Teilzahlung):
Sie bezahlen einen reduzierten Semesterbeitrag von CHF 2’900.- oder 5 Teilzahlungen à CHF 580.-. Die Lehrmittel für den gesamten Lehrgang betragen CHF 900.- und werden 30 Tage nach Lehrgangsstart verrechnet. Der Bund bezahlt Ihnen nach Prüfungsantritt CHF 7’350.- zurück. 60 Tage vor Prüfungsantritt erhalten Sie eine Rechnung von CHF 5100.- (Schlusszahlung), was der Höhe des noch offenen Semestergelds entspricht.
Ab wann gilt die Subjektfinanzierung?
Die Subjektfinanzierung des Bundes gilt seit 1. August 2017 für alle Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen. Dadurch bekommen die Studierenden, nach Prüfungsantritt und unabhängig vom Prüfungserfolg, vom Bund eine Rückerstattung in der Höhe von max. 50% ihrer Weiterbildungskosten.