Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Subjektfinanzierung in der Höheren Berufsbildung seit August 2017 sowie zu den von der Akademie angebotenen Zahlungsmodalitäten.
Was bedeutet Subjektfinanzierung?
Die Subjektfinanzierung des Bundes gilt seit 1. August 2017 für alle Vorbereitungskurse für eidgenössische Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen. Dadurch bekommen die Studierenden, nach Prüfungsantritt und unabhängig vom Prüfungserfolg, vom Bund eine Rückerstattung in der Höhe von max. 50% ihrer Weiterbildungskosten.
Welche Finanzierungsmöglichkeit besteht?
Es steht Ihnen die folgende Finanzierungsmöglichkeit der Voll- oder Ratenzahlung zur Auswahl:
Sie bezahlen folgende Semesterkosten:
1. Semester CHF 3’800.- oder 4 Teilzahlungen à CHF 950.-
2. Semester CHF 4’800.- oder 5 Teilzahlungen à CHF 960.-
3. Semester CHF 4’800.- oder 5 Teilzahlungen à CHF 960.-
Der Bund bezahlt Ihnen nach Prüfungsantritt CHF 6’700.- zurück.
Die eidgenössischen Prüfungsgebühren betragen CHF 2’500.- (Stand 2022). Sie sind der Prüfungsträgerschaft direkt zu bezahlen.
Was kostet mich der Lehrgang rückblickend?
Die Lehrgangskosten betragen rückblickend netto CHF 2’233.- pro Semester (inklusive Lehrmittel). Der Bundesbeitrag von CHF 6’700.-, der nach Prüfungsantritt und unabhängig vom Prüfungserfolg ausbezahlt wird, ist in Abzug gebracht.